Urkunden aus dem Geburtenregister
Urkunden aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Bitte beachten:
Geburtsurkunden werden beim Standesamt des Geburtsortes beantragt
(nicht am Meldeort)!
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 110,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 20,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.