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Onlineantrag Selbstauskunft


Leistungsbeschreibung

Mit diesem Dienst wird eine Selbstauskunft beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden. Betrachtet wird die Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Bundesmeldegesetz. Die Selbstauskunft wird mit dem gesetzlich bestimmten Umfang erteilt.